Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Bewilligung des Bürgermeisters einzuholen.
Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie für Sportveranstaltungen, welche die territoriale Zuständigkeit mehrerer Gemeinden berühren, und für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Amt für Verwaltungspolizei der Autonomen Provinz Bozen, Crispistraße Nr. 3 in Bozen beantragt werden.
Voraussetzungen und Vorschriften:
- Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters;
- Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte.
Der Veranstalter hat für die Bereitstellung eines angemessenen Ordnungs- und Rettungsdienstes Sorge zu tragen und einer Verschmutzung der Umwelt vorzubeugen. Außerdem sind die hygienisch-sanitären Vorschriften zu beachten.
Unterlagen:
- Antrag um Bewilligung für öffentliche Veranstaltungen (Siehe unten);
- sanitäres Gutachten bei der Verabreichung von Speisen und Getränken, ausgestellt vom Amtsarzt;
Gebühren:
- 2 Stempelmarken zu 16,00 € (eine für den Antrag und eine für die Bewilligung)
Verweis auf Gesetzesbestimmungen:
- Landesgesetz vom 13.05.1992, Nr. 13.