Bürgerschalter - Kaminkehrerdienst

Worum handelt es sich:

Jeder/e Gebäudeeigentümer/in, Mieter/in oder Hausverwalter/in ist verpflichtet, die Kehrobjekte regelmäßig von einem befähigten Kaminkehrunternehmen reinigen und überprüfen zu lassen.
Der von der Gemeinde bestellte Kaminkehrer ist das Unternehmen Rella KG des Rella Günther & Co., mit Rechtssitz in 39040 Tramin, Söll 45, Tel. 0471/863169 (von 08:30 bis 12:30 Uhr), Email: info@rellakg.it.
Die Konzession für den einzigen Kehrbezirk dauert 7 Jahre, vom 29.07.2022 bis 28.07.2029.

Es besteht die Möglichkeit ein anderes befähigtes Kaminkehrerunternehmen zu wählen. Der Wechsel muss vom/von Gebäudeeigentümer/in, Mieter/in oder Hausverwalter/in innerhalb von 60 Tagen ab der letzten Kehrung dem zuständigen Gemeindedienst und dem neuen bzw. bisherigen Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden.

Mitteilung zur Ersetzung - Verzicht auf das von der Gemeinde beauftragte Kaminkehrunternehmen

ACHTUNG: Jene Bürger, welche bereits Rella KG als Kaminkehrer vor dem 29.07.2022 gewählt hatten, müssen keine Mitteilung machen.
Jene Bürger, welche hingegen vor dem 29.07.2022 ein anderes Kaminkehrunternehmen gewählt hatten, welches sie weiterhin beibehalten möchten, müssen die Mitteilung zur Ersetzung machen.

Termine und Fristen:

Feuerungsanlagen von öffentlichen und privaten Gebäuden, von Gebäuden, in denen eine Industrie-, Handwerks-, Handels-, Tourismus- oder Dienstleistungstätigkeit ausgeübt wird, sowie von Kasernen, sind wie folgt zu überprüfen und zu reinigen:

  • Betrieb mit festen Brennstoffen: dreimal im Jahr;
  • Betrieb mit flüssigen Brennstoffen: zweimal im Jahr;
  • Betrieb mit gasförmigen Brennstoffen: einmal im Jahr;
  • Abgasprüfungen: einmal im Jahr.

Zuständig

DEU