Worum handelt es sich?
Privatgräber in den Friedhöfen der Gemeinde Neumarkt sind konzessionspflichtig.
Diese Konzessionen werden unterteilt in:
- Konzessionen für fünfzehnjährige Nutzung von Einzel- oder Doppelgräber
- Konzessionen für sechzigjährige Nutzung von Doppelgräbern unter den Arkaden
- Konzessionen für fünfzehnjährige Nutzung, direkt von der Gemeinde errichteten Grabnischen für die Aufbewahrung der Gebeine von Exhumierungen und der Aschenurnen
Die Übergabe der Flächen erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Konzession befinden, ohne Grabmal (Grabstein, Kreuz, usw., diese sind ermächtigungspflichtig) aber frei für die Beerdigung. Die Übergabe der Struktur der Grabnische erfolgt ebenfalls im Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Konzessionen befinden, samt dem Abschlussgrabstein, frei für die Beisetzung.
Die Gebühren für Konzessionen, Pflegemaßnahmen und weitere angebotene Dienste, werden mit Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt.
Termine und Fälligkeiten:
Jedes neue Grab kann nur bei einem Todesfall beantragt werden. Der zuständige Dienst der Gemeinde entscheidet rechtzeitig für die durchzuführende Bestattung, während der formelle Abschluss einer Konzession innerhalb 30 Tagen vorzunehmen ist.
Ansuchen um Erneuerung oder Änderung von Konzessionen müssen mindestens 60 Tage vor Ablauf der bestehenden Konzession bzw. höchstens 60 Tage nach Eintreffen der Notwendigkeit der Änderung vorgelegt werden. Der Dienst hat 60 Tage für den Abschluss des Verfahrens zur Verfügung. Bei ergebnislosen Verstreichen der genannten Fristen, gilt ein Antrag als abgelehnt oder unzulässig.
Zu beachten!
Neben den Privatgräbern, gibt es in jedem Friedhof die Reihengräber, welche unentgeltlich und unförmlich überlassen werden und am Ende der Rotation (nach 10 – 15 Jahre) zur Neubelegung zurückzulassen sind.