Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Antragsformulare für die Zuweisung von Gästebetten

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Beschreibung

Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten aus dem Gästebettenkontingent auf Gemeindeebene und um Zuweisung aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene, die bei der Gemeinde eingehen, werden gesammelt, um halbjährlich (innerhalb 30. Juni und 31. Dezember) eine Rangliste der Betriebe zu erstellen, nach der die Gästebetten zugewiesen werden. Die Rangliste verfällt jeweils mit der Erstellung einer neuen Rangliste. Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse neumarkt.egna@legalmail.it, über E-Mail an die Adresse info@gemeinde.neumarkt.bz.it oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde, eingereicht werden und müssen mit einer Stempelmarke versehen werden.

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:05 Uhr

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