Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse

Genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 4 vom 21.02.2019.

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Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung der Finanzierung an die auf dem Gemeindegebiet tätigen Bildungsausschüsse.

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10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 11:22 Uhr

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