Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe zahlen ab 1. Jänner 2014 alle Personen, die in Beherbergungsbetrieben der Gemeinde Neumarkt übernachten. Kinder bis zu 14 Jahren sind befreit.

Der Gast zahlt den Betrag direkt an den Beherbergungsbetrieb, der ihn an die Gemeinde weiterleitet. Die Gemeinde ist lediglich Einhebungsstelle und Kontrollorgan für die Aufenthaltsabgabe.

90 % der eingehobenen Beträge gehen an den Tourismusverein Auer, Montan, Neumarkt und Salurn und 10 % an den Tourismusverband Südtirols Süden. Diese 10 % werden für das Destinationsmarketing verwendet.

Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung geschuldet und beträgt: 3,00 Euro in Betrieben mit vier Sternen, vier Sternen superior und fünf Sternen, 2,50 Euro in Betrieben mit drei Sternen und drei Sternen superior und 2,00 Euro in allen anderen Beherbergungsbetrieben.

Weitere Details finden Sie in der entsprechenden Verordnung genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 50 vom 26.10.2023.

Zuständig

DEU