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Zuständig für die Gemeinden: Aldein, Altrei, Eppan, Branzoll, Kaltern, Kurtinig, Neumarkt, Margreid, Montan, Auer, Salurn, Tramin, Truden, Pfatten
Das Friedensgericht urteilt erstinstanzlich in Sachen Zivil- und Strafprozess, in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und übt eine Schlichtungsfunktion aus.
Der Zugang ist barrierefrei und gut ausgeschildert
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025, 10:51 Uhr